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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werkstatt für Elektronik und Sonderbau

I. Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und seinen Kunden.
  2. Verkäufer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist die
    Heil Elektronik GmbH, Am Langgraben 14, 91325 Adelsdorf, HRB 9679, Amtsgericht Fürth
    gesetzlich vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Ilsemarie und Joachim Heil
    Tel: +49 (0)9195 92220-0, Fax: +49 (0)9195 92220-29, E-Mail: info@heil-elektronik.de Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsschluß

  1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Annahmeerklärung des Verkäufers. Mündliche und fernmündliche Erklärungen seiner Vertreter und Mitarbeiter sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Bei Produkten für Militär und Luftfahrt steht die Auftragsannahme durch den Verkäufer unter der aufschiebenden Bedingung der Vorlage der Haftungsfreistellung durch den Kunden.
  4. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibungen etc. in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen des Verkäufers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Alle technischen Daten sind Herstellerangaben, für deren Richtigkeit der Verkäufer keine Haftung übernimmt.
  5. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, so wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  6. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer.
    Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  7. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Verkäufer gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

III. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  • Stellt der Kaufvertrag gleichzeitig einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB dar, so steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die gesonderte Widerrufsbelehrung verwiesen.

IV. Versendung, Versicherung, Gefahrübergang

  1. Versendung von Ware erfolgt auf Verlangen des Kunden auf dessen Kosten.
  2. Versendete Ware wird vom Verkäufer auf Kosten des Kunden gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert, es sei denn, daß anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  4. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der übergabe der Sache auf den Kunden über.
  5. Der übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise des Verkäufers sind bindend und verstehen sich ab Lieferstelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Netto-Warenwert unter Euro 50,00 ist der Verkäufer berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von Euro 15,00 zuzüglich Mehrwertsteuer zu erheben. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von mindestens Euro 7,50. Bei einem Warenwert bis Euro 50,00 kann der Kunde den Kaufpreis auch per Nachnahme leisten. Der Verkäufer ist dabei berechtigt, Nachnahmegebühren in Höhe von mindestens Euro 5,50 zu berechnen.
  2. Erfüllungsort für die Zahlung ist Erlangen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
    Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
    Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  4. Die Aufrechnung ist dem Verkäufer gegenüber nur mit von ihm unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheiten auszuführen. Dem Verkäufer zustehende etwaige weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

VI. Lieferung, Lieferfristen

  1. Erfüllungsort der Lieferung ist Erlangen.
  2. Eine Lieferfrist beginnt nicht vor Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen und sonstiger vom Kunden zu beschaffender Unterlagen und Daten.
  3. Ist der Verkäufer durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu vermeidende Ereignisse an der Erfüllung seiner Lieferpflicht gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe sowie Energie- oder Rohstoffmangel.
    Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nicht nur vorübergehend unmöglich oder für den Verkäufer unzumutbar, ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Das gilt nicht, sofern der Verkäufer das Ereignis zu vertreten hat. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
  4. Teillieferungen werden vom Verkäufer nur auf Wunsch des Kunden vorgenommen. Die dabei anfallenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
  5. Unberechtigte Rücklieferungen kann der Verkäufer nach seiner Wahl annehmen oder auf Kosten des Kunden zurücksenden.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  2. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
    Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung sowie bis zur Einlösung von sämtlichen Wechseln und Schecks vor.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  6. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Unternehmer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung schon jetzt an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihm gelieferten Waren zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
  8. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

VIII. Gewährleistung

  1. Gegenüber Unternehmern leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Der Verbraucher hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
    Verbraucher müssen dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Verkäufer. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu.
    Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
  7. Gegenüber Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. öffentliche äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

IX. Haftungsbeschränkung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie bei Schäden aus der ihm zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.

X. Verarbeitung von Stoffen des Kunden

  1. Der Verkäufer schließt für vom Kunden beigestellte Stoffe (Leiterplatten, Bauteile, Zubehör und sonstige Hilfsstoffe) Haftungs- und Garantieansprüche aus. Gleiches gilt hinsichtlich Haftungs- und Garantieansprüchen für Folgemängel, die sich aus den beigestellten Stoffen ergeben wie zum Beispiel mangelhafte Lötstellen oder Displacement von Bauteilen. Die Herstellung von Waren mit beigestellten Stoffen kann zu erheblichen Einschränkungen in der Fertigungsqualität führen.
  2. Der Kunde hat den Unternehmer rechtzeitig auf besondere Merkmale der von ihm beigestellten Stoffe hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für die Erklärungen zu bleifreien Bauteilen oder besonderer Handhabung, Lagerung und Behandlung der beigestellten Stoffe.
  3. Treten aufgrund der beigestellten Stoffe Abweichungen im hergestellten Werk auf, so ist der Verkäufer bestrebt, das Werk so nachzuarbeiten, daß die Gebrauchsfähigkeit des Produktes gewahrt ist. Der Verkäufer weist darauf hin, daß in bestimmten Fällen eine Nacharbeit nicht oder nur teilweise möglich sein kann.
  4. Die Kosten für solche Nacharbeiten trägt der Kunde.

XI. Schlußbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erlangen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Für den Fall, daß der Streitwert EUR 5.000,00 übersteigt, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: März 2005

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie auch hier als PDF herunterladen. (MD5: f08a6f8fbdcd6ecf90936435442ac72c)

Beachten Sie auch unsere Widerrufsbelehrung für Verbraucher. (MD5: 0035e63b211cd6f5968bf8f65dacb341)

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